Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patient*innen es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Der Papierausdruck ist nicht das Rezept.
Versicherte können selbst entscheiden, wie sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen: mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.
Ja, Versicherte können in der Arztpraxis einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten, mit dem dieses dann in einer Apotheke eingelöst werden kann.
Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden.
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patient*innen dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen.
Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Weitere Verschreibungsarten werden gemäß eines Stufenmodells folgen.
E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie die eGK der entsprechenden Person.
Ja. Die Einlösung über eine Karte wird beispielweise in Österreich sehr erfolgreich praktiziert. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.
Nein. Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.
Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.
Eine endoskopische Untersuchung ist eine medizinische Methode, bei der das Innere des menschlichen Körpers untersucht wird. Dabei wird das Endoskop (ein Gerät mit einer Kamera und einer Lichtquelle), durch eine natürliche Körperöffnung wie Mund, Nase oder After eingeführt, um es an die zu untersuchende Stelle zu bringen. Mit Hilfe eines optischen Linsensystems oder einer Chip-Kamera, können somit Bilder aus dem Körperinneren nach außen übertragen werden.
Die Endoskopie wird nicht nur zu visuellen Untersuchung, sondern auch für kleinere operative Eingriffe oder zur Entnahme von Gewebeproben (Biopsie) genutzt. Sie ist besonders wertvoll, wenn andere bildgebende Verfahren, wie Röntgen, Ultraschall oder auch eine Computertomographie keine klaren Ergebnisse liefern können. Eine Endoskopie ist eine schonende Untersuchung, die in der Regel sehr gut verträglich ist.
Vorbereitung: In der Regel sollte die Blutgerinnung zur Endoskopie möglichst unbeeinträchtigt sein. Bei Einnahme von Medikamenten wie Marcumar, ASS/Aspirin, Clopidogrel oder Heparinen besprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Arzt, ob und wie diese Medikamente pausiert werden können oder müssen.
Vor der Untersuchung: Zur Untersuchung müssen Sie nüchtern sein. Relevante Medikamente können am Morgen mit einem Schluck Wasser eingenommen werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Nach der Untersuchung: Nach der Untersuchung werden Sie in unserem Aufwachraum überwacht, bis die Wirkung der Sedierung nachgelassen hat. Nach einer Sedierung (Untersuchung in “Kurznarkose”) dürfen Sie nicht selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, bitte organisieren Sie eine Begleitperson für Ihre Heimfahrt.
Die meisten Termine können Sie online über unsere Webseite buchen. Wenn Ihnen für eine Untersuchung online keine freien Termine angezeigt werden, sind leider auch keine zu vergeben. Bitte sehen Sie in diesen Fällen von weiteren Nachfragen ab.
Magenspiegelungen und Vorgespräche für Darmspiegelungen buchen Sie bitte online.
Für alle anderen Terminarten (Sprechstunden, Hepatologie, Kapselendoskopie) wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Unsere telefonischen Sprechzeiten sind täglich von 8-13 Uhr.
Wenn sie Patient oder Patientin in unserer Praxis sind, können Sie ihr Rezept ebenfalls online bei uns buchen.
Nach drei Werktagen können Sie ihre Bestellung in unserer Praxis zu den Öffnungszeiten abholen.
Im Anschluss an die Magen- oder Darmspiegelung führen wir ein Entlassungsgespräch mit Ihnen. Sie erhalten dann einen Arztbericht in Papierform von uns.
Sollten wir bei Ihrer Untersuchung Proben entnommen haben, werden diese vom Labor ausgewertet. Dies dauert in der Regel 5-10 Tage. Die Ergebnisse werden dann von unseren Ärzten überprüft. Wir leiten diese an Ihren Hausarzt oder Hausärztin weiter.
In jedem Fall leiten wir die Ergebnisse (per E-Arztbrief) an Ihren Hausarzt weiter oder den Arzt, den Sie als überweisenden Arzt bei Ihrer Anmeldung angegeben haben. Weitere Schritte besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt.
Sie können sich Ihre Befunde und Laborergebnisse alternativ jederzeit persönlich in unserer Praxis abholen.
Nein, in unserer Praxis führen wir keine Tests auf Lebensmittelunverträglichkeiten (Atemtestungen) durch.
Wir führen im Allgemeinen Darmspiegelungen und auch Magenspiegelungen mit einer Sedierung (Schlafspritze / Propofol) durch. Vom Gesetzgeber ist es vorgegeben, dass Sie dann für 24 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen (z. B. Fahrrad oder PKW) und Sie für den Heimweg eine Begleitperson benötigen.
Ja, wir können die Darmspiegelung auch während Ihrer Periode problemlos durchführen. Idealerweise verwenden Sie ein Tampon bei der Untersuchung.
Es ist kein Problem, die Magen- und Darmspiegelung am selben Tag durchzuführen.
Buchen Sie sich in diesem Fall einen Termin zum Vorgespräch und bringen Sie Ihre Überweisung für beide Untersuchungen mit. Im Rahmen des Vorgespräches wird der Arzt dann entscheiden, ob beide Untersuchungen zusammen durchgeführt werden können.
Gastroenterologische Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung!
08:00 - 13:00
15:00 - 17:30
08:00 - 13:00
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08:00 - 13:00
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Unsere Urlaubszeiten finden Sie unter AKTUELLES >.
Dr. med. Robert Beuthner
Dr. med. Astrid Linde
Dr. med. Dietrich Beuthner
Pflügerstr. 75 (Ecke Hobrechtstrasse)
12047 Berlin